Unterstützung

Wie kann ich TeleCommons unterstützen?

Wenn du die Idee gut findest und uns unterstützen möchtest, erzähle gern befreundeten Projekten, Menschen und Firmen von uns! Außerdem kannst du uns finanziell unterstützen – in Form von Spenden, Direktkrediten, Mitglieds­einlagen oder Beiträgen. Und natürlich persönlich mit deinem Engagement bei uns.

Gerne informieren wir dich persönlich über die verschiedenen Möglichkeiten, kontaktiere uns und wir melden uns bei dir.

Stammkapital spenden

Durch Spenden an den TeleCommoners e.V. hilfst du uns, das Stammkapital der TeleCommons UG zu erhöhen, darüber freuen wir uns besonders. Der Telecommoners e.V. ist nicht gemeinnützig, daher können wir unmittelbar leider keine Spenden­quittungen ausstellen die steuerlich abzugsfähig sind.

TeleCommons Blatt

Direktkredit geben

Auch Gelder von Privatpersonen oder Vereinen, die uns geliehen zur Verfügung gestellt werden, helfen uns sehr.

Welche Konditionen hat ein Direktkredit?

Du entscheidest, ab 500 € und mit jährlichem Zins von 0,0 bis 1,5 %, ob du eine feste Laufzeit oder eine Kündigungs­frist vereinbaren möchtest und auch wie lange sie sein soll. Bitte bedenke, dass wir mit längerfristigen Krediten besser haushalten können.

Was muss ich beim Abschließen eines Direktkredites beachten?

Direktkredite an TeleCommons sind Nachrang­darlehen mit einer qualifizierten Rangrücktritts­klausel. Das bedeutet, dass die Rückzahlung unter dem Vorbehalt steht, dass die Zahlungs­fähigkeit der Darlehens­nehmerin (TeleCommons UG) hierdurch nicht gefährdet wird und dass Bankkredite und die Forderungen anderer Gläubiger*innen Vorrang vor den Forderungen der Direktkredit­geber*innen haben. Somit besteht keine unbedingte Rückzahlungs­verpflichtung des Kreditbetrages. Dadurch sind Direktkredite mit hohen Risiken verbunden und können bei Insolvenz zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Deshalb solltest du kein Geld in Nachrang­darlehen anlegen, dessen Verlust du nicht verkraften könntest.

Warum unterliegen Direktkredite an die TeleCommons UG nicht der Prospektpflicht?

Im Rahmen der verschiedenen Vermögensanlagen werden innerhalb von 12 Monaten jeweils nicht mehr als 100.000 € Nachrang­darlehen durch die TeleCommons UG angenommen. Es besteht daher nach § 2 Vermögens­anlagen­gesetz (1) 3. b) für die TeleCommons UG keine Pflicht, einen Verkaufs­prospekt oder ein Vermögensanlagen-Informationsblatt zu erstellen.

Vereinsmitglied werden

Der TeleCommoners e.V. ist Eigentümer der TeleCommons UG. So sichern wir, dass wir als Commons-Unternehmen dauerhaft im Interesse der Nutzer*innen handeln. Wenn du die Idee gut findest, uns dauerhaft mit Stimmrecht unterstützen oder sogar die Entwicklung von TeleCommons aktiv begleiten möchtest, bist du hier richtig. Finanziell kannst du uns als Mitglied mit einer Mitglieds­einlage (Nachrang­darlehen) ab 50 € oder mit einem Mitglieds­beitrag in beliebiger Höhe unterstützen.

Warum unterliegen die Mitglieds­einlagen bei den TeleCommoners e.V. nicht der Prospektpflicht für Vermögensanlagen?

Innerhalb von 12 Monaten werden nicht mehr als 100.000 € an Mitglieds­einlagen, also Nachrang­darlehen durch den TeleCommoners e.V. angenommen. Es besteht daher nach § 2 Vermögensanlagen­gesetz (1) 3. b) für den TeleCommoners e.V. keine Pflicht, einen Verkaufs­prospekt oder ein Vermögensanlagen-Informationsblatt zu erstellen.